Allgemeine Geschäftsbedingungen der ed-energiedigital GmbH

Gültig ab 20.09.2022

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ed-energiedigital GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anders lautende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware oder die Ausführung der vom Kunden bestellten Dienstleistung bewirkt den Vertragsabschluss.

3. Preise

Alle von der ed-energiedigital GmbH genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und sind nur innerhalb der jeweils angegebenen Frist, mangels einer solchen jedoch längstens zwei Monate gültig. Preise werden ausschließlich in Euro angegeben.

4. Verrechnungs- und Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger Vereinbarungen sind die Forderungen der ed-energiedigital GmbH unverzüglich nach Übergabe der Ware oder Erbringung der Dienstleistung bar zu bezahlen. Monatliche Servicegebühren werden ganzjährig einmal jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Skontoabzüge oder Rabatte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Rechnungen für Servicegebühren der Folgejahre werden ca. zwei Wochen vor Ablauf des laufenden Verrechnungsjahres verschickt; der Kunde hat bis Ende der aktuellen Serviceperiode Zeit, schriftlich auf eine weitere Nutzung des Systems zu verzichten.

5. Zahlungsverzug

Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der ed-energiedigital GmbH als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist sie berechtigt, Mahnspesen sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

Bei Zahlungsverzug von Servicegebühren behält sich die ed-energiedigital GmbH vor, die vom Kunden in Anspruch genommenen Services binnen zwei Wochen zu sperren und seine gesamten Daten zu löschen. Sie ist in diesem Fall von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden.

6. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Punkt 8.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ed-energiedigital GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die ed-energiedigital GmbH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ed-energiedigital GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die ed-energiedigital GmbH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der ed-energiedigital GmbH einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

7. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der ed-energiedigital GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 40,00 zu bezahlen.

8. Lieferung, Annahmeverzug

Die Verkaufspreise der ed-energiedigital GmbH beinhalten mangels anders lautender Vereinbarungen keine Kosten für Lieferung, Montage oder Installation.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so ist die ed-energiedigital GmbH nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei ihr einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungspreises pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist die ed-energiedigital GmbH berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

9. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung ist die ed-energiedigital GmbH erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Die ed-energiedigital GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der ed-energiedigital GmbH.

11. Geringfügige Leistungsänderungen

Geringfügige oder sonstige für den Kunden der ed-energiedigital GmbH zumutbare Änderungen ihrer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für Abweichungen, die die Funktion des Produkts bzw. die Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen. (zB Konstruktion, Material etc.)

12. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Die von der ed-energiedigital GmbH betriebenen Services basieren auf einem elektronischen System, dessen Verfügbarkeit trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht gänzlich störungsfrei gewährleistet werden kann. Eine Haftung für Systemausfälle und damit verbundene Folgen sowie Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Das gilt auch für etwaige Ausfälle in Folge von Wartungen, Neuerungen oder sonstigen Modifikationen und Umstellungen des Systems.

Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen und -anwendungen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten, sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung und Kosten zu tragen hat.

13. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der ed-energiedigital GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von der ed-energiedigital GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ihr Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist die ed-energiedigital GmbH berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum der ed-energiedigital GmbH hinzuweisen und sie unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

15. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde der ed-energiedigital GmbH schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Ware der ed-energiedigital GmbH entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat der ed-energiedigital GmbH auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der Liste der offenen Posten einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen der ed-energiedigital GmbH gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen der ed-energiedigital GmbH inne.

16. Zurückbehaltung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus auf diesen Geschäftsbedingungen beruhenden Verträgen entstanden sind, ist ausschließlich das am Sitz der ed-energiedigital GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

18. Adressänderung, Datenschutz, Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der ed-energiedigital GmbH automationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, der ed-energiedigital GmbH Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der ed-energiedigital GmbH. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

19. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.