Energiegemeinschaften abrechnen ab 1 ct/kWh

Jetzt zur energiedigital Plattform wechseln und Energiegemeinschaften einfach und kostengünstig verwalten und abrechnen

Energiegemeinschaft verwalten und abrechnen Energiegdaten Visualisieren

Die All-in-One Plattform für deine Energiegemeinschaft

Digitale Gründung

Einfache und schnelle Gründung deiner Energiegemeinschaft inkl. Schritt-für-Schritt Anleitung

Automatisiertes Datenmanagement

Automatisiertes Datenmanagement mit Netzbetreibern inkl. Datennachforderung, Validierung und Visualisierung

Sichtbarkeit auf unserem exklusiven Marktplatz

Platzierung auf www.stromplatz.at um neue Verbraucher oder Erzeuger für deine Energiegemeinschaft zu finden

Digitale Gründung

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Digitales User-Onboarding

100% digitalisierter Onboardingprozess für neue User und Zählpunkte

Automatisiertes Datenmanagement

Automatisiertes Datenmanagement mit Netzbetreibern inkl. Datennachforderung, Validierung und Visualisierung

Flexible Tarife und monatliche Abrechung

Individuelle Tarifgruppen und Abrechnungszeiträume inkl. SEPA Lastschrift und E-Mail Versand

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Energy community people

Eine Plattform für Erzeugung und Verbrauch grüner Energie

Von der Anmeldung bis zur Abrechnung - alles in einem Tool. Transparent, DSGVO-konform und österreichweit für alle verfügbar!

Egal ob du eine Energiegemeinschaft neu gründen möchtest oder schon Eine hast und diese professionell verwalten möchtest. energiedigital macht Energiegemeinschaften für alle zugänglich - und das sicher, kostengünstig und 100% transparent.

Für Enthusiasten der Energiewende

Für Menschen die eine Energiegemeinschaft neu gründen und mehr aus ihrem Strom machen möchten.

Für Administratoren von Energiegemeinschaften

Für Menschen die jetzt schon Energiegemeinschaften betreiben und All-in-One Managementool suchen um ihre Arbeit zu erleichtern.

Für Stromerzeuger:innen

Für Menschen die Strom selbst erzeugen und Überschüsse nicht ans Stromnetz verschenken sondern zu fairen Preisen verkaufen wollen.

Für Stromkonsument:innen

Für Menschen die tagtäglich mit hohen Stromkosten zu kämpfen haben und diese einfach und nachhaltig senken möchten.

So funktionierts

Neu gründen oder wechseln in 3 Schritten

1 Profil erstellen

Profil erstellen

Der 100% digitale Onboardingprozess führt dich durch die wichtigsten Schritte zum Einrichten deiner Energiegemeinschaft. Technische Voraussetzungen werden einfach erklärt und sind für jeden einfach umsetzbar - garantiert.

2 Zählpunkte integrieren

Zählpunkte integrieren

Nach Einrichtung der Energiegemeinschaft kannst du Mitglieder komplett digital re gistrieren und ihre Zählpunkte, für die sie Strom beziehen oder einspeisen möchten, anlegen. Nach einer kurzen Bestätigung im Netzkundenportal ist die Integration abgeschlossen und der User nutzt die vollen Benefits der Energiegemeinschaft.

3 Mit 1-Klick abrechnen

Mit 1-Klick abrechnen

Je nach Einstellung (monatlich, quartals mäßig etc.) werden die Verbrauchs- und Einspeisemengen deiner User berechnet, die jeweiligen Rechnungen oder Gutschriften als PDF erstellt und direkt an sie versand. Die Option der SEPA Lastschrift ermöglicht dir zusätzlich die Rechnungsbeträge und Gutschriften mit geringem Aufwand automatisiert abzuwickeln.

All-in-one Software

Alle Funktionen auf einer Plattform

Österreichweit verfügbar

Bereits 67 Energiegemeinschaften nutzen unsere Plattform

Egal ob in Vorarlberg, Wien oder Kärnten. energiedigital kann Energiegemeinschaften an jedem Ort in Österreich verwalten

Nutze zwei Finger, um die Karte zu bewegen

Nach Bedarf

Preise zu Nutzung der energiedigital Plattform

Mit unserem Basic Plan kannst du deine Energiegemeinschaft in Eigenregie für nur 1 ct/kWh verwalten und abrechnen. Benötigst du Endkundensupport oder möchtest du dass wir das komplette EEG Management übernehmen, kannst du deinen Plan jederzeit erweitern.

Basic

1 ct/kWh

Energiegemeinschaften zum selbst verwalten. Alle notwendigen Funktionen zum Bestpreis.


  • Admin Bereich
  • Individuelle User-Accounts
  • Datenvisualisierung
  • Rechnungserstellung
  • Admin Support
  • Endkundensupport
  • EEG Management

Standard

1.5 ct/kWh

Für Alle die nicht auf Endkundensupport verzichten möchten, dies jedoch aus Zeitgründen nicht selbst machen können.


  • Admin Bereich
  • Individuelle User-Accounts
  • Datenvisualisierung
  • Rechnungserstellung
  • Admin Support
  • Endkundensupport
  • EEG Management

Premium

2 ct/kWh

Energiegemeinschaft as a Service. Hier übernehmen wir zusätzlich auch das komplette Management deiner Energiegemeinschaft.


  • Admin Bereich
  • Individuelle User-Accounts
  • Datenvisualisierung
  • Rechnungserstellung
  • Admin Support
  • Endkundensupport
  • EEG Management

* basierend auf der in der Energiegemeinschaft ausgetauschten Energie

Fragen und Antworten

Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Teilnehmer (z. B. Privatpersonen, Gemeinden, Betriebe) in einer eigenen Organisation (etwa als Verein oder Genossenschaft), um gemeinsam Energie zu produzieren, zu nutzen, zu speichern oder zu verkaufen. Meist handelt es sich um lokal erzeugten erneuerbaren Strom (z. B. aus Photovoltaik), der innerhalb der Gemeinschaft aufgeteilt und genutzt wird, ohne primär auf Gewinn ausgerichtet zu sein. Alle Mitglieder profitieren von gemeinsam genutzter Energie und teilen sich Kosten und Nutzen in einem vertraglich geregelten Verhältnis.

In Österreich werden im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zwei Hauptformen unterschieden, zusätzlich gibt es ein Vorläufermodell:

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Eine GEA ist eine lokale Anlage (etwa eine PV-Anlage auf einem Wohngebäude), deren Strom von mehreren Teilnehmern direkt genutzt wird, solange sie am selben Hausanschluss hängen. Hier ist keine eigene Rechtsperson nötig - die Beteiligten schließen einen Vertrag, und der gemeinsam genutzte Strom wird ohne Nutzung des öffentlichen Netzes im Gebäude verteilt (daher entfallen die Netzentgelte für diesen gemeinsam genutzten Strom vollständig). Über 3.000 solcher GEAs sind bereits in www.energiegemeinschaften.gv.at.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Eine EEG ist eine rechtlich eigenständige Gemeinschaft mit dem Zweck, erneuerbare Energie gemeinsam zu nutzen. Die Teilnehmer müssen im Nähebereich zueinander liegen, d. h. im selben lokalen oder regionalen Verteilernetz eines Netzbetreibers. Dadurch kann der Strom quasi direkt in der Region geteilt werden. Innerhalb einer EEG gibt es finanzielle Vorteile: Für lokal geteilten Strom entfallen bestimmte Netztarifanteile und Abgaben (z. B. kein Erneuerbaren-Förderbeitrag), und dieser Strom ist auch von der Elektrizitätsabgabe befreit. Die EEG ist im Strom- und Wärmesektor mit erneuerbaren Energien tätig.

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Eine BEG ist ebenfalls eine eigene Rechtsperson, jedoch nicht räumlich beschränkt - Mitglieder können in ganz Österreich verteilt sein. BEGs dürfen im Strombereich tätig sein (auch nicht-erneuerbarer Strom ist erlaubt), haben aber keine Netztarif-Ermäßigungen oder Abgabenbefreiungen - für geteilten Strom gelten die normalen Netzentgelte und Abgaben wie beim üblichen Strombezug siehe www.e-control.at. Dieses Modell eignet sich, um überregionale Projekte umzusetzen, hat aber wirtschaftlich nicht die Gebührenvorteile einer EEG.

EEG und BEG sind zwei durch das EAG definierte Modelle, die sich in Mitgliedschaft und geografischem Radius unterscheiden:

Eine EEG ist auf Erneuerbare Energieträger beschränkt (z. B. Solarstrom, Biogas, Wind) und ihre Teilnehmer müssen örtlich nahe beieinander liegen. Konkret heißt das: Alle Mitglieder einer EEG sind über dasselbe Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers verbunden - entweder im Lokalbereich (gleicher Transformator/Ortsnetz) oder im Regionalbereich (gleiche Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk). Darüber hinaus (z. B. über weite Strecken oder durch Übertragungsnetze) darf EEG-Strom nicht verteilt werden.

Der Vorteil dieser räumlichen Nähe: Innerhalb der EEG gelten ermäßigte Netztarife auf die gemeinschaftlich genutzte Energie, da das öffentliche Netz weniger beansprucht wird. Zudem entfällt für diesen Strom der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe, was die Kosten weiter reduziert. Teilnahmeberechtigt in einer EEG sind Bürger:innen, Gemeinden, lokale Behörden und kleine/mittlere Unternehmen; große Energieunternehmen sind ausgeschlossen.

Eine BEG ist nicht regional beschränkt - sie kann Mitglieder aus ganz Österreich umfassen, auch aus verschiedenen Netzgebieten. Im Unterschied zur EEG muss der Strom einer BEG nicht ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen (er kann es aber). Dafür entfallen jedoch sämtliche Netzvorteile: Bei BEGs fallen normale Netzentgelte und Abgaben an wie bei jedem Strombezug über weite Distanzen. Es gibt keine Reduktion der Netztarife, und der gemeinschaftlich geteilte Strom einer BEG ist voll mit Abgaben belastet (inkl. Erneuerbaren-Förderbeitrag).

Mitglied einer BEG kann prinzipiell jede natürliche oder juristische Person sowie Gebietskörperschaft werden. Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass Kontrollfunktionen in der BEG nur von natürlichen Personen, Gemeinden oder kleineren Unternehmen ohne Energie-Haupttätigkeit ausgeübt werden dürfen. Das soll verhindern, dass große Stromkonzerne die BEG dominieren. Zusammengefasst: EEG = erneuerbar & regional mit Tarifvorteilen; BEG = national offen und energieträgerneutral, aber ohne Gebührenvergünstigungen.

Energiegemeinschaften müssen als eigene juristische Person gegründet werden, z. B. in Form eines Vereins, einer Genossenschaft, GmbH oder ähnlich. Die gesetzlichen Grundlagen wurden im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) 2021 verankert. Wichtig ist, dass der Hauptzweck der Gemeinschaft nicht in der Gewinnerzielung liegt, sondern in ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Vorteilen für die Mitglieder (Stromkosten senken, lokale Wertschöpfung etc.). Man spricht davon, dass Energiegemeinschaften nicht primär gewinnorientiert sein dürfen. Gleichwohl dürfen sie natürlich Einnahmen erzielen (Verkauf von Strom an Mitglieder) - diese werden dann jedoch zur Kostendeckung, Preisreduktion oder Re-Investition verwendet. In der Praxis wählen viele Initiatoren als Rechtsform den Verein (mit statutenmäßigem Zweck der gemeinschaftlichen Energieversorgung) oder auch die Energiegenossenschaft, da diese Strukturen Beteiligung und demokratische Entscheidungsprozesse ermöglichen.

Wichtig: Unabhängig von der Rechtsform gelten Energiegemeinschaften steuerlich als unternehmerisch tätig und müssen sich an die einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. im Vereinsrecht, Unternehmensrecht, Steuerrecht) halten.

Die Gründung erfordert eine sorgfältige Planung und das Einhalten gewisser Formalitäten.

  1. Am Anfang stehen Überlegungen zum Konzept: Wer soll teilnehmen (Privathaushalte, Betriebe, Gemeinde)? Welche Energieerzeugungsanlagen stehen zur Verfügung oder sollen neu gebaut werden? Welches Modell (EEG oder BEG) passt zur Situation? Sind diese Fragen geklärt, wird eine Rechtsform gewählt und die Gemeinschaft offiziell gegründet - z. B. durch Beschluss der Vereinsstatuten oder Gründungsvertrag einer Genossenschaft. Dabei sollten Regeln und Verträge aufgesetzt werden (Statuten, Teilnahmebedingungen, Tarifmodell, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Austrittsmodalitäten etc.).
  2. Eintragung/Registrierung: Ein Verein muss ins Vereinsregister, eine Genossenschaft ins Firmenbuch eingetragen werden. Binnen eines Monats nach Gründung ist (bei Vereinen) auch die steuerliche Erfassung beim Finanzamt nötig, um eine Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID zu erhalten. Netzbetreiber-Kooperation: Parallel sollte frühzeitig der Netzbetreiber einbezogen werden. Mit ihm klärt man, welche Zähler umgerüstet werden müssen, wie die Messdaten übermittelt werden und ob ggf. Netzanschlüsse angepasst werden müssen (etwa wenn eine neue Erzeugungsanlage ans Netz geht). Viele Netzbetreiber bieten spezielle Ansprechpartner für Energiegemeinschaften an, um den Datenaustausch und die Vertragsabwicklung (z. B. für die Einspeisung) zu regeln.
  3. Betriebsphase vorbereiten: Vor dem Start muss festgelegt werden, wie die Abrechnung erfolgt - macht die Gemeinschaft das selbst oder wird ein Dienstleister wie z.B. energiedigital beauftragt? Ebenso sind eventuelle Genehmigungen zu prüfen (bei großen PV-Anlagen etwa baurechtliche Fragen). Ist all das erledigt, können Mitglieder beitreten (Beitrittsverträge unterschreiben) und der operative Betrieb starten. Hilfestellung in Form von Leitfäden, Muster-Dokumenten und Beratung stellt die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bereit - etwa über den Online-Guide auf energiegemeinschaften.gv.at. Insgesamt erfordert die Gründung zwar einiges an Koordination, doch mit guter Planung und Unterstützung von energiedigital lässt sich eine Energiegemeinschaft innerhalb weniger Tage realisieren.

Die Abrechnung erfolgt automatisiert über das Stromnetz. Ihr Netzbetreiber spielt hier eine zentrale Rolle: Er misst mittels Smart Meter, wie viel Strom jedes Mitglied verbraucht und wie viel die Anlagen einspeisen. Dann wird gemäß der Vereinbarung in der Gemeinschaft (dem sogenannten Aufteilungsschlüssel) die erzeugte Energiemenge auf die Mitglieder verteilt. Praktisch bedeutet das: In jeder 15-Minuten-Zeitspanne wird festgestellt, welcher Anteil Ihres Verbrauchs durch Gemeinschaftsstrom gedeckt wurde. Diese Mengen werden von Ihrem Netzbetreiber verbucht und für die Rechnungslegung genutzt. Sie erhalten in der Regel zusätzlich zu Ihrer normalen Stromrechnung eine Abrechnung von der Energiegemeinschaft, in der die bezogenen Gemeinschafts-kWh und der dafür vereinbarte Preis erscheint. Ist die Energiegemeinschaft bei energiedigital registriert funktioniert dieser Prozess voll automatisch und komplett reibungslos für sie! Ihre übrige Strommenge wird wie gehabt vom Energielieferanten verrechnet. Energiedigital bietet ein Online-Portal an, wo Mitglieder ihre Verbrauchs- und Bezugsdaten aus der Energiegemeinschaft einsehen können. So behalten Sie transparent den Überblick, wie viel Energie Sie aus der Gemeinschaft genutzt haben und wie sich das auf Ihre Kosten auswirkt.

Energiegemeinschaften treten nicht als eigenständige Stromlieferanten am Energiemarkt auf und bilden keine eigene Bilanzgruppe. Stattdessen bleibt jeder Zählpunkt der Mitglieder weiterhin über seinen Energielieferanten in eine reguläre Bilanzgruppe eingebunden. Der innerhalb der Gemeinschaft ausgetauschte Strom wird vom Netzbetreiber zwar intern zugeordnet, aber gegenüber dem Energiemarkt gelten die normalen Prozesse: Allfällige Unter- oder Überschüsse an Energie fallen in die Bilanzgruppe des jeweiligen Lieferanten und werden dort wie gewohnt als Ausgleichsenergie behandelt. Praktisch bedeutet das, dass Ihr Lieferant automatisch weniger Energie liefern muss, wenn Sie Gemeinschaftsstrom beziehen - die Differenz spiegelt sich in seiner Bilanzgruppe wider. Wichtig ist vorab zu klären, wie mit Überschuss-Erzeugung umgegangen wird (z. B. PV-Strom, den die Gemeinschaft nicht verbraucht). Meist verkaufen Energiegemeinschaften solchen Überschuss an einen Energieversorger oder einen Direktvermarkter („Local Player“), der ihn ins öffentliche Netz einspeist. Fazit: Das Bilanzgruppenmanagement für die Teilnehmer ändert sich kaum - die Zuordnung zur Bilanzgruppe läuft weiter über die Stromanbieter, während die Gemeinschaft intern die Verteilung regelt.

Auch Energiegemeinschaften unterliegen den üblichen Steuergesetzen. Da sie meist unternehmerisch tätig sind (Verkauf von Strom, Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen etc.), müssen sie sich mit mehreren Steueraspekten befassen. Umsatzsteuer: Liefert die Gemeinschaft Strom oder erbringt Leistungen an Mitglieder, sind diese Umsätze grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (derzeit 20% USt auf Strom). Die EG muss also - sofern sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt - Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen und regelmäßige UVA-Meldungen sowie jährliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. Körperschaftsteuer: Abhängig von der Rechtsform (z. B. Genossenschaft oder GmbH) und etwaigem Gewinn kann Körperschaftsteuer anfallen (bei Vereinen typischerweise nur, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, da ideelle Vereinstätigkeit steuerfrei sein kann).

Elektrizitätsabgabe: Gute Nachricht für EEGs - Strom, der innerhalb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft verbraucht wird, ist von der staatlichen Elektrizitätsabgabe befreit. Bei Bürgerenergiegemeinschaften gibt es diese Befreiung nicht, dort fällt die Abgabe wie üblich an. Einkommensteuer für Teilnehmer: Einzelne Mitglieder, die der Gemeinschaft Strom liefern (z. B. als Betreiber einer PV-Anlage), müssen ihre Einspeisevergütungen bzw. Einnahmen von der Energiegemeinschaft steuerlich als Einkommen erfassen - genauso, als würden sie den Strom an einen Energieversorger verkaufen. Es gelten die normalen Regeln der Einkommensteuer (mit eventuellen Freibeträgen oder Pauschalen, z. B. bei kleineren PV-Anlagen).

Gemeinnützigkeit: Obwohl Energiegemeinschaften ideelle Ziele verfolgen, erkennt das Finanzamt sie in der Regel nicht als gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn an. Entsprechend können sie nicht von Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer befreit werden, sondern werden wie reguläre Unternehmen behandelt. In der Summe ist es ratsam, bereits bei Gründung steuerliche Beratung einzuholen, um Registrierung (z. B. Meldung ans Finanzamt binnen eines Monats bei Vereinsgründung) und laufende Pflichten korrekt zu erfüllen.

Die Integration einer Energiegemeinschaft erfolgt im Einklang mit den üblichen Netzregeln. Jede Erzeugungsanlage der Gemeinschaft (z. B. PV-Anlage, Windrad) muss vom zuständigen Netzbetreiber genehmigt und angeschlossen werden wie jede andere Anlage - dabei prüft der Netzbetreiber die Kapazität des Netzes und stellt sicher, dass keine Überlastung entsteht. Speziell für EEGs schreibt das Gesetz strenge Grenzen vor: Die Teilnehmer und Erzeugungsanlagen müssen im gleichen Verteilnetzbereich liegen, ein „Teilen“ von Strom über übergeordnete Netzebenen (Hochspannungsleitungen) oder gar über Netzgebietsgrenzen hinweg ist unzulässig. Damit wird gewährleistet, dass der Gemeinschaftsstrom nur innerhalb des lokalen/regionalen Netzes transportiert wird - das Stromnetz vor Ort kann diese Flüsse meist problemlos aufnehmen, da Erzeugung und Verbrauch nahe beieinander liegen. Bei BEGs hingegen werden ganz normale Netze benutzt (bis hin zum überregionalen Transport), sodass hier kein Unterschied zur Strombelieferung durch einen Versorger besteht - entsprechende Netzentgelte fallen an und der Netzbetreiber behandelt diese Energie wie jede andere Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Netzverträglichkeit bleibt auch hier gewahrt, denn die Einspeisungen unterliegen den üblichen technischen Vorgaben. Fazit: Energiegemeinschaften gefährden nicht die Netzstabilität - sie nutzen das bestehende Verteilnetz, und es gelten sämtliche Anschlussrichtlinien und Sicherheitsvorschriften wie gewohnt. Im Gegenteil kann eine lokale EEG durch dezentrale Einspeisung das Übertragungsnetz entlasten. Der enge Kontakt zum Netzbetreiber (besonders beim Start der Gemeinschaft) stellt sicher, dass Zähler, Anschlüsse und Datensysteme richtig eingerichtet sind und das Netz die gemeinschaftliche Nutzung gut aufnehmen kann.

Energieversorger (Stromanbieter) unterliegen Einschränkungen: In Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ist die Teilnahme von Elektrizitätsunternehmen ausdrücklich ausgeschlossen. Ein klassischer Stromlieferant kann also nicht Mitglied einer EEG werden. In Bürgerenergiegemeinschaften ist die Teilnahme von Energieunternehmen zwar erlaubt, aber sie dürfen keinen beherrschenden Einfluss ausüben. Das bedeutet, ein großer Energieversorger könnte höchstens als untergeordnetes Mitglied ohne Kontrollrechte beitreten - praktisch spielen Energieunternehmen in BEGs bisher kaum eine Rolle. Diese gesetzlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Energiegemeinschaften von Bürgern, Kommunen und kleinen Akteuren geprägt bleiben und nicht von großen Konzernen dominiert werden. Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber) sind in den gesetzlichen Definitionen von EEG/BEG nicht als Teilnehmer vorgesehen - sie gelten im Regelfall als Elektrizitätsunternehmen und unterliegen unbundling-Vorschriften. Ein Netzbetreiber kann daher nicht regulär als Mitglied auftreten, da er keine Erzeugungs- oder Verbrauchsrolle einnehmen soll. Seine Rolle beschränkt sich darauf, für alle Teilnehmer die Messung, Datenaufteilung und Netzdienstleistung bereitzustellen

Der Netzbetreiber muss neutral bleiben und allen Kunden gleichberechtigten Netzzugang gewährleisten. Allerdings kooperieren Netzbetreiber eng mit Energiegemeinschaften, indem sie z. B. spezielle Tarife für EEG-internen Strom anbieten und technische Unterstützung leisten. Zusammengefasst: Stromanbieter können höchstens in BEGs in untergeordneter Form teilnehmen, Netzbetreiber selbst sind nicht Teil der Gemeinschaft, sondern fungieren als neutraler Infrastruktur-Dienstleister. Jede Energiegemeinschaft sollte jedoch das Gespräch mit diesen Marktakteuren suchen - Versorger können etwa als Dienstleister im Hintergrund agieren (Abrechnung, Reststromlieferung), und Netzbetreiber sind Schlüsselpartner für den Datenaustausch und einen reibungslosen Betrieb.

Ja, es existieren spezifische Förderprogramme in Österreich, um Energiegemeinschaften bei Start und Umsetzung zu unterstützen. Federführend ist hier der Klima- und Energiefonds (KLI.EN) in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium. Beispielsweise wurde 2024 eine Förderausschreibung für Energiegemeinschaften durchgeführt, die Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen, Planungsarbeiten und ähnliche vorbereitende Maßnahmen finanziell unterstützt hat. Diese Förderung richtete sich an neuartige und innovative Projekte, die als Leuchtturm dienen können. Die Nachfrage war enorm - das Budget war frühzeitig ausgeschöpft, und der Call 2024 musste vorzeitig geschlossen werden. Für 2025 ist eine Fortsetzung des Programms vorgesehen. Im Zuge der Förderung übernimmt der Klimafonds teilweise die Kosten für externe Beratung, technische Studien, Geschäftsmodelle, Rechtsberatung usw., was gerade Gemeinden oder Bürgerinitiativen den Einstieg erleichtert. Zusätzlich dazu gibt es in einigen Bundesländern ergänzende Förderungen oder Beratungsangebote. Viele Energieagenturen der Länder und Klima- und Energiemodellregionen bieten kostenlose Beratung und Prozessbegleitung an. Zu beachten ist, dass Investitionen in konkrete Anlagen (z. B. PV-Module, Speicher) oft über separate Förderungen (wie Photovoltaik-Investitionszuschüsse, Umweltförderung im Inland) gefördert werden, während sich die Energiegemeinschaften-Förderung speziell auf die Organisations- und Einrichtungskosten einer Gemeinschaft konzentriert. Es lohnt sich für initiierende Communities, die aktuellen Förderprogramme auf energiegemeinschaften.gv.at oder umweltfoerderung.at zu prüfen und sich frühzeitig um eine Förderung zu bewerben.

Die energiedigital Plattform bietet eine umfassende Lösung für die Planung, Verwaltung und Abrechnung von Energiegemeinschaften. Zu den Hauptfunktionen gehören:

  • Energiegemeinschaftsplanung: Mit dem EnergyPlanner können Nutzer:innen ihre Energiegemeinschaften einfach planen und individuelle Vorteile berechnen.
  • Teilnehmerverwaltung für EEG Betreiber: Ermöglicht das Hinzufügen und Verwalten von Mitgliedern innerhalb der Energiegemeinschaft inkl. Deren Zählpunkt sowie ein komplett digitalisierter Prozess zum Onboarding neuer Zählpunkte
  • Monitoring und Abrechnung: Automatische Erfassung und Abrechnung des Stromverbrauchs und -ertrags aller Mitglieder inkl. Rechnungslegung und SEPA Lastschrift.
  • Dashboard mit Visualisierungen: Anzeige von Energieverbrauch und -erzeugung basierend auf historischen Daten. Analyse des Verbrauchs aus der Energiegemeinschaft inkl. Erfassung ob noch weitere Verbraucher oder Erzeuger in der EEG benötigt werden.
  • Integration von IoT-Geräten: Im Premium-Paket können IoT-Geräte wie Smart Meter Reader hinzugefügt werden, um Echtzeitdaten der Mitglieder zu erfassen und dadurch die Ausnutzung des aus der EEG bezogenen Stroms weiter zu erhöhen.

Aktuell kostet die Nutzung der energiedigital Plattform 1 ct/kWh, für jede kWh Strom die in der Energiegemeinschaft ausgetauscht wird.

Ja, energiedigital bietet Support für seine Nutzer:innen an. Das Unternehmen unterstützt bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Energiegemeinschaften. Für spezifische Anfragen oder Unterstützung kann das Team per E-Mail unter support@energiedigital.at kontaktiert werden.

Wenn eine benötigte Funktion nicht verfügbar ist, empfiehlt es sich, direkt mit dem energiedigital Team Kontakt aufzunehmen. Das Unternehmen legt Wert auf kontinuierliche Weiterentwicklung und könnte in der Lage sein, individuelle Lösungen oder Erweiterungen anzubieten. Kontakt kann über die E-Mail-Adresse support@energiedigital.at aufgenommen werden.

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